Alle Leistungen, welche die Bowlingcenter AG Langenthal für Sie erbringt, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
1. Die Bowlingbahn inkl. des Anlaufbereichs darf ausschliesslich mit Bowlingschuhen betreten werden. Bowlingschuhe können am Counter gegen eine Leihgebühr von CHF 2.00 ausgeliehen werden.
2. Das betreten der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind ab der Foullinie (Lichtschranke) geölt. So entsteht eine erhebliche Rutschgefahr. Für allfällige Verletzungen bzw. Schäden übernehmen wir keine Haftung.
3. Für Schäden oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder sonstigen privaten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.
4. Die Bowlingspieler werden gebeten, sich 10 Minuten vor der Reservierungszeit beim Counter zu melden.
5. Reservierte Bahnen werden 15 Minuten nach der Reservationszeit wieder freigegeben. Für nachträgliches Erscheinen besteht kein Anspruch auf eine freie Bahn.
6. Die Bahnen werden vom Bowlingpersonal eingeteilt. Wir sind bemüht, alle Wünsche zu berücksichtigen. Jedoch behalten wir uns das Recht vor, die Bahnen zu verschieben.
7. Alle Reservationen sind verbindlich und werden mit Name, Anschrift und Telefonnummer angenommen. Das Bowlingpersonal ist berechtigt, die Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen.
8. Sofern die Reservation nicht 30 Minuten vor der Reservationszeit telefonisch storniert wird, können 100% der Kosten geltend gemacht werden, sofern die Bahn nicht weitervermietet werden kann. Dafür wird pro Bahn und Stunde CHF 55.00 in Rechnung gestellt.
9. Bei Bahndefekten, die nicht sofort behoben werden können, besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz.
10. Für technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfälle, o.ä.) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
11. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Verstösse führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses.
12. Lizenzspieler müssen sich bei der Reservation als solche anmelden. Unserem Personal ist vor Spielbeginn die Lizenz ohne Aufforderung vorzuweisen.
13. Die vergünstigten Tarife für Lizenzspieler gelten im Normalfall von Montag – Donnerstag den ganzen Tag, sowie Freitag bis 16.00 Uhr. Bei stark frequentierten Tagen gelten auch für Lizenzspieler die offiziellen Preise gemäss Preisliste. Das Bowlingpersonal gibt Ihnen zu den gültigen Preisen gerne Auskunft.
14. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtungen, Diebstahl, o.ä. werden zur Anzeige gebracht.
15. Billardqueues und Billardkugeln werden am Bowlingcounter gegen ein Depot (Identitätskarte, Führerausweis, o.ä.) abgegeben.
16. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im ganzen Hause untersagt.
Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Bowlingcenter AG Langenthal | Lotzwilstrasse 66 | 4900 Langenthal